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Auszug aus dem Deutschen Urheberrecht:

Der Urheber eines Werkes ist laut dem Urheberrechtsgesetz in Deutschland und Österreich derjenige, der es geschaffen hat.

Damit geniesst er den vollen Schutz des Urheberrechts.

Anders als in den angloamerikanischen Ländern, wo die Urheberschaft durch Eintragung in ein Copyright-Register dokumentiert werden muss, ist eine besondere Registrierung dazu in Deutschland und Österreich nicht nötig.

Wenn Sie ein Werk veröffentlichen, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Copyright-Vermerk auf Ihre Rechte hinweisen.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Bilder von mir geschaffen worden sind und dem deutschen Urheberrechtes unterliegen. Eine Veröffentlichung und und vervielfälltigung ist nur mit meiner ausdrücklichen Genehmigung erlaubt. Die Urheberrechte verbleiben auch nach dem Kauf eines Bildes beim mir dem Urheber.

erstellt am 24.1.2015